Mitgliedsbeitrag 2023
Montag, 27. März 2023
Die Delegiertenversammlung des Berufsverbandes hat am 04.03.2023 in Berlin folgende Beitragssätze für das Jahr 2023 gem. § 7 Ziff. 2 der Satzung vom 20.11.1998 beschlossen. Die Mitgliedsbeiträge sind nach Status des Arztes gestaffelt und werden als Jahresbeitrag idR nach der Delegiertenversammlung bis zum 31. März eines jeden Kalenderjahres eingezogen. Die Mitgliedschaft im BDR ist steuerlich als Werbungskosten abzugsfähig. Mitgliedsbeiträge 2023 Die Delegiertenversammlung des Berufsverbandes hat am 12.03.2022 in Berlin folgende Beitragssätze für das Jahr 2022 gem. § 7 Ziff. 2 der Satzung vom 20.11.1998 beschlossen:
1 Niedergelassene und Chefärzte mit variabler Vergütung* als Einzelmitglieder, Angestellte Ärzte als (Mit-)beteiligte am MVZ Außerordentliche Mitglieder (Industrieangehörige etc. ) € 1.312,--
2 Bei Mitgliedschaft aller liquidationsberech- tigten Ärzte einer Praxis, eines MVZ, bzw. einer Klinikabteilung**, je Mitglied*** € 880,--**
3 Oberärzte mit variabler Vergütung*, Chefärzte und niedergel. Ärzte im 1. Jahr, Vertreter Angestellte in MVZ oder bei Niedergelassenen (ohne Beteiligung) € 657,--
4 Oberärzte ohne variable Vergütung*, Kinderradiologen € 539,--
5 Assistenzärzte mit Facharztbezeichnung (im Krankenhaus) € 294,--
6 Ärzte in Weiterbildung, Rentner arbeitslose Ärzte € 188,--
7 Halbtagsbeschäftigte (Teilzeit bis max. 20h/Woche) 50 % des jew. o.a. Beitrages, * variable Vergütung: z.B. Liquidationsrecht, Beteiligungsvergütung Bonusvereinbarung etc., NICHT Poolbeteiligung ** Zum Nachweis der Mitgliedschaft aller Ärzte bitte Praxisbriefkopf o.ä. beilegen. *** für BAG´s mit mehr als 5 Mitgliedern wird auf Antrag der Praxisbeitrag (2) bei Mitgliedschaften aller Partner in fester Staffelung reduziert. Höchstens jedoch auf den Beitrag (3) für Angestellte im MVZ
ab 13. Ärzten gleichbleibend Beitragsgruppe 3 € 657,00
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