Abschaffung der Praxisbesonderheiten erst bei neuen Vereinbarungen
Donnerstag, 13. August 2026
Die gesetzliche Streichung der bundesweiten Praxisbesonderheiten betrifft nicht die Arzneimittel, für die bereits Praxisbesonderheiten vereinbart wurden. Das hat der GKV-Spitzenverband auf Nachfrage der KBV mitgeteilt. Ärzte, die diese Arzneimittel verordnen, sind damit weiterhin vor Regressen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen geschützt.