GOÄ-Honorarklagen landen jetzt vor Landgerichten - Höhere Kosten für Ärzte
Dienstag, 06. Januar 2026
Seit 1. Januar müssen GOÄ-Honorarklagen unabhängig vom Streitwert vor den Landgerichten verhandelt werden. Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet die Neuregelung Anwaltszwang, längere Verfahren und deutlich höhere Kosten.
