Lungenkrebs-Screening - aktuelle Informationen ab 2025
Alle Infos der KBV zum Lungenkrebs-Screenings
Freitag, 27. März 2026
PraxisInfo bietet Überblick zum neuen Lungenkrebs-Screening
Nachgefragt@DRG zum Thema Lungenkrebs-Früherkennung
Freitag, 27. März 2026
DRG und BDR laden Sie herzlich zur 13. Ausgabe von „Nachgefragt@DRG“nein. Diese findet am Montag, den 30. März 2026 von 18:00 – 19:00 Uhr als Zoom-Konferenz statt. Das Thema lautet: „Startklar: Update zur Lungenkrebs-Früherkennung mit Niedrigdosis-CT“.
Lungenkrebs-Screening Vergütung im EBM steht
Freitag, 20. März 2026
Ab April können starke Raucher jährlich ein Lungenkrebs-Screening per Niedrigdosis-CT in Anspruch nehmen. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat die Vergütung festgelegt – Hausärzte, Internisten und Radiologen erhalten dafür neue EBM-Ziffern.
Lungenkrebsscreening: Mehr als 3.200 Radiologen bislang qualifiziert
Donnerstag, 19. März 2026
Berlin – Die Vorbereitungen für den Start des Lungenkrebsscreenings am 1. April in Deutschland laufen.
Acht EBM-Ziffern zur Lungenkrebs-Früherkennung beschlossen - sechs Ziffern für die Radiologie
Montag, 16. März 2026
ab April ist die Lungenkrebs-Früherkennung für langjährige Raucherinnen und Raucher offiziell Kassenleistung. Auch auf Selbstverwaltungsebene sind die regulatorischen Voraussetzungen jetzt abgeschlossen.
„Ein großer Erfolg": Im April soll nun das Lungenkrebs-Screening für Raucher starten
Montag, 16. Februar 2026
Experte Prof. Dr. Thorsten Gerriet Blum erklärt, wer profitiert und was fehlt
Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung — LuKrFrühErkV - Mustervertrag vom BDR
Dienstag, 23. Dezember 2025
Der Vertrag wurde per Mail am 23.12. an die Mitglieder versendet!
BDR-Newsletter: Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung — LuKrFrühErkV - Mustervertrag vom BDR
Dienstag, 23. Dezember 2025
Rundmail an alle BDR-Mitglieder am 23.12.25
G-BA beschließt Versicherteninformation zur neuen Lungenkrebs-Früherkennung
Donnerstag, 18. Dezember 2025
Als Teil des neuen Angebots einer Lungenkrebs-Früherkennung für starke Raucherinnen und Raucher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute die Versicherteninformation zu dieser Untersuchung beschlossen. Die Broschüre soll anspruchsberechtigten Versicherten helfen, gut informiert zu entscheiden, ob sie die freiwillige Früherkennung nutzen wollen. Anspruchsberechtigt sind langjährige, aktive oder ehemalige Raucherinnen und Raucher zwischen 50 und 75 Jahren. Das neue Früherkennungsangebot mittels Niedrigdosis-Computertomographie hatte der G-BA im Juni 2025 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen.