EDITORIAL Sommerpause 2026 – Entspannung oder Ruhe vor dem Sturm?
Mittwoch, 22. Juli 2026
Info 08-26
Wer hätte das nicht auch gerne: einen aufgeräumten Schreibtisch – physisch und virtuell – wenn man in den Sommerurlaub geht. Der Bundeskanzler hat dies für seine Regierung vorgegeben: Abschluss der fachlichen und personellen Entscheidungen bis Ende Juli. Während man dies für die Nachbesetzung der vakant gewordenen Position des Fraktionschefs der CDU nachvollziehen kann, um nicht monatelang die öffentliche Debatte mit dem Thema zu belasten, ist die Vorgabe für das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) unverständlich. Unter Beugung aller parlamentarischen Gepflogenheiten zum zeitlichen Ablauf wird ein Gesetz durchgedrückt, dass natürlich keine Reform des Gesundheitswesens in Deutschland darstellt, sondern ein Spargesetz ist. Lange hat es gedauert, bis zumindest dies auch von ministerieller Seite zugegeben wurde. Ab dem 1.1.2027 sollen also jetzt die geforderten Milliarden eingespart werden, die die Beiträge in der GKV stabil halten sollen. Selbst Experten der Krankenkassen haben schon vorsichtig geäußert, dass nicht einmal dieses Ziel, dem alles andere untergeordnet wurde, erreicht werden könnte. Zumal noch nicht einmal geklärt ist, woher die Mittel für die Entlastung der Länder aus der letzten Nacht vor den Verabschiedungen in Bundestag und Bundesrat eigentlich innerhalb des GKV Systems noch kommen sollen. Richtig ist sicherlich, dass Arbeit in Deutschland nicht noch teurer werden und damit die Beiträge zur GKV nicht weiter steigen dürfen. Ob der Weg dorthin eines der besten Gesundheitssysteme der Welt kaputt zu sparen, um es danach zu reformieren, der richtige ist muss ernsthaft bezweifelt werden. Man sieht ja so gerne über die Landesgrenzen zu den Nachbarn, bei denen angeblich im Gesundheitswesen alles so gut läuft. Da wurde in einem jahrelangen Prozess erst reformiert und damit dann eingespart. Und warum gibt es, gerade im Grenzgebiet, einen erheblichen Tourismus an Patientinnen und Patienten nach Deutschland? Möglicherweise liegt es an der Qualität, die geboten wird. Für die Radiologie besonders einschneidend ist der, auch erst unmittelbar vor Abschluss der Beratungen des BStabG in den Gesetzestext aufgenommene Passus zur Überprüfung der EBM-Vergütungen für Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie durch den Bewertungsausschuss. Richtig ist, dass die Kalkulation der Leistungen bereits vor Jahren erfolgt ist. Woher die Begründung für die Überprüfung kommt, dass hier bis zu 30% an Einsparungen zu heben sein sollen, bleibt unklar. Diese Begründung wurde aus den Empfehlungen der Finanzkommission übernommen und ist mit pauschalen Argumenten von Verkürzung der Untersuchungszeiten und vermehrter KI Anwendung unterlegt. Vergessen wird dabei, dass KI nicht wie einst das Manna in der Wüste kostenlos vom Himmel fällt, sondern aufwendig entwickelt, bezahlt und implementiert werden muss bevor es einen Effekt zeitigt. Soviel BWL Kenntnisse sollte man auch den Experten der Finanzkommission unterstellen dürfen. Dass man für pauschale leere Parolen das Prinzip der Selbstverwaltung opfert, denn nichts Anderes ist die gesetzliche Vorgabe, zeigt einen weiteren Fingerzeig für eine Entwicklung hin zur Staatsmedizin. Auch wenn dies sicherlich aktuell vehement bestritten werden dürfte. Auch ein aufgeräumter Schreibtisch ist keine Garantie für eine gelungene Lösung der bearbeiteten Fakten. Wir werden jedenfalls, auch in der Sommerpause, unsere Stimme erheben und die Interessen aller Radiologinnen und Radiologen auch zu diesem Thema vertreten! Prof. Dr. Hermann Helmberger
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