Gilt auch für Radiologen: Kein Honorar bei Verstoß gegen Behandlungsverbot
Mittwoch, 03. Juni 2026
Über 200.000 Euro fordert die KV Bayerns von einem Radiologen zurück. Der hatte trotz gerichtlichen Verbots Patientinnen untersucht, was laut Bundessozialgericht auch als „Behandlung“ anzusehen sei.
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