Oberlandesgericht Nürnberg Ausgelagerte Praxisräume gehören in den Versicherungsschein der Sachversicherung
Sonntag, 29. März 2026
Der räumliche Umfang einer Sachversicherung ergibt sich allein „durch vertraglich konkret bezeichnete Örtlichkeiten“ im Versicherungsschein. Eine BAG bleibt deshalb auf den Kosten eines Wasserschadens sitzen.
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