Abrechnung: Bei verlängerter Nachbesetzungsfrist im MVZ wird Vertretungsgenehmigung nötig
Samstag, 07. März 2026
Eine Vertretung für einen vertragsärztlichen Versorgungsauftrag bleibt nur für sechs Monate genehmigungsfrei. Daran ändert auch eine Verlängerung der Nachbesetzungsfrist durch den Zulassungsausschuss nichts, so ein Landessozialgericht.
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