Sicher, strahlenfrei, unverzichtbar – Ultraschall in der Schwangerschaft ist medizinischer Standard
Dienstag, 11. November 2025
PM der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM), der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) und des Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF)
Ultraschall arbeitet mit Schallwellen, nicht mit ionisierender Strahlung – und ist das sicherste bildgebende Verfahren überhaupt Berlin – Nach der jüngsten öffentlichen Diskussion über angebliche Risiken des Ultraschalls in der Schwangerschaft stellen die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM), die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) und der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) klar: Medizinisch indizierte Ultraschalluntersuchungen sind für Mutter und Kind sicher, frei von ionisierender Strahlung und unverzichtbar für eine moderne Schwangerschaftsbetreuung. Er darf nicht mit nichtmedizinischen Angeboten verwechselt werden, die zu reinen Erinnerungszwecken durchgeführt werden und als „Babyfernsehen“ zurecht verboten sind. Solche gewerblichen Anwendungen haben mit ärztlicher Diagnostik nichts zu tun. „Es ist wichtig, zwischen ionisierender Strahlung und Ultraschall zu unterscheiden“, erklärt Professor Dr. med. Ingo Gottschalk, Leiter der DEGUM-Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe. „Ionisierende Strahlung – etwa Röntgenstrahlen – ist energiereich und kann das Erbgut schädigen. Ultraschall dagegen arbeitet mit mechanischen Schallwellen, die im Gewebe reflektiert werden und daraus ein Bild erzeugen – ganz ohne Strahlenbelastung.“ Gottschalk betont, dass Ultraschallwellen keine biologisch schädigende Energie freisetzen: „Während ionisierende Strahlung Gewebe potenziell schädigen kann, ist der Ultraschall eine nichtinvasive, strahlenfreie und sichere Methode. Deshalb darf der Begriff ‚Strahlung‘ im Zusammenhang mit Ultraschall schlicht nicht verwendet werden.“ Auch Dr. med. Karsten Pracht, Präsident der DEGUM, kritisiert die jüngsten Äußerungen des Medizinischen Dienstes deutlich: „Schon wieder werden falsche Begriffe benutzt. Der Medizinische Dienst verunsichert mit solchen Aussagen die Bevölkerung und schadet damit werdenden Müttern.“ Was 2021 tatsächlich verboten wurde Mehr als 50 Jahre Erfahrung – weltweit bestätigt sicher Die drei nach der Mutterschafts-Richtlinie vorgesehenen Untersuchungen – zu Beginn, in der Mitte und im letzten Drittel der Schwangerschaft – sind fester Bestandteil der Vorsorge. Sie dienen der Kontrolle der kindlichen Entwicklung, der Plazenta und der Fruchtwassermenge sowie der frühzeitigen Erkennung von Komplikationen. „Ultraschall ist sicher und völlig frei von ionisierender Strahlung. Sowohl die Untersuchungen nach der Mutterschafts-Richtlinie als auch weitere, medizinisch begründete Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge – wie etwa das Ersttrimester-Screening oder Verlaufskontrollen – tragen entscheidend zur individuellen Betreuung von Schwangeren und ihren ungeborenen Kindern bei. Diese Untersuchungen fördern eine Bindung zwischen Mutter und Kind im Mutterleib, können ferner ungerichtete Ängste abwehren und damit zu einem positiv besetzten Schwangerschaftserlebnis führen. Irreführende Kritik an fachärztlichen Leistungen hingegen schädigt das Vertrauensverhältnis nachhaltig und wirkt sich negativ auf die Versorgung der vulnerablen Gruppe der Schwangeren aus“, erklärt Dr. med. Klaus Doubek, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF). Keine Panikmache – sondern Vertrauen in bewährte Diagnostik Ultraschall in der Schwangerschaft – Zusammenfassung der Fakten |
