Bundessozialgericht: Weiterbildungsassistent ist noch kein voller Arzt
Samstag, 12. April 2025
Weiterbildungsassistenten sind bei der Arbeitszeit nicht vollständig mit Vertragsärzten gleichzusetzen. Zur Begründung hat der Vertragsarztsenat auf den Zweck der Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten verwiesen.
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