Pressemitteilung - Will der GKV-SV gesetzlich Versicherten das Herz-CT vorenthalten?
Mittwoch, 18. Dezember 2024
Anfang des Jahres hatte der Gemeinsamen Bundesausschuss zur Methodenbewertung einen Beschluss zur CT-Angiographie der Herzkranzgefäße (CCTA) gefasst. Dies unter Würdigung der allgemeinen Expertenmeinung, dass mit Zulassung des Verfahrens für die gesetzliche Krankenversicherung die Anzahl der Herzkatheteruntersuchungen in Deutschland signifikant sinken kann.
In der anschließenden Phase der Vorbereitung zur Umsetzung waren Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) aufgerufen sowohl für eine Abbildung in der Abrechnung (EBM) als auch in der Qualitätsrichtlinie (QS) bis zum geplanten Inkrafttreten am 1.1.2025 zu sorgen. Leider kam es in beiden Punkten nicht zu einer zeitgerechten Einigung. Im Fall der QS-Richtlinie soll im neuen Jahr weiter nach einem Kompromiss gesucht werden. Bezüglich der Vergütung hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am 11.12.2024 entschieden und ist ausschließlich der Argumentation des GKV-SV gefolgt. Dies betrifft die Zeiten für Untersuchung und Auswertung ebenso wie die Ablehnung der Berücksichtigung eines Investitionsanteils für die aktuelle Gerätetechnologie, die im Vergleich zur abgebildeten Standardtechnik die Zahl der nicht-diagnostischen Untersuchungen deutlich reduzieren kann. Die Entscheidung ist insofern nicht nachvollziehbar als die Fachvertreter zusammen mit der KBV für beide Punkte eine belastbare Kalkulation vorgelegt und argumentativ untermauert hatten. Prof. Dr. med. Hermann Helmberger Berufsverband der Dt. Radiologie e.V.
Veröffentlicht Ärztezeitung https://www.aerztezeitung.de/Politik/CCTA-auf-Kasse-Radiologen-fordern-Nachbesserungen--455309.html?utm_term=2024-12-19&utm_source=2024-12-19-AEZ_NL_DAS-WAR-DER-TAG&utm_medium=email&tid=TIDP3537627XF5AF5DEC629B4770910066BAFAA57C2AYI4&utm_campaign=AEZ_NL_DAS-WAR-DER-TAG
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