Was bedeutet die Strategische Partnerschaft BDR-DRG ?
Dienstag, 23. Juli 2024
info 08-24

Auf dem diesjährigen Röntgenkongress fand die förmliche Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung über eine strategische Partnerschaft zwischen BDR und DRG statt, siehe R 06-24, S. 519. Im Laufe des vergangenen Jahres bereits vorbereitet, wurde der Text vorab sowohl von der Delegiertenversammlung des BDR als auch vom Vorstand der DRG gebilligt. Darin verschriftlichten beide Organisationen ihren Willen zur engen Abstimmung ihrer Tätigkeiten und gegenseitigen Information in allen berufspolitischen Fragen. Äußeren Ausdruck findet dies in der gegenseitigen Kooptierung eines Vorstandsmitgliedes der jeweiligen anderen Organisation in den eigenen Vorstand. Aktuell sind hierzu Prof. Antoch als Vorstandsmitglied der DRG in den Vorstand des BDR kooptiert und umgekehrt Prof. Helmberger in den Vorstand der DRG. Letztlich wird damit die insbesondere im vergangenen Jahr geübte und sehr erfolgreiche Praxis eines eng abgestimmten Handelns in berufspolitischen Fragen für die Radiologie institutionalisiert. Das geschaffene Vertrauen zwischen den Akteuren und die hieraus resultierende gemeinsame Arbeit haben u.a. im Rahmen des Prozesses zur Einführung der Kardio-CT als kassenärztliche Leistung und der Vorbereitung des Lungenkrebs-Screening-Programms Früchte für die Radiologie als Ganzes getragen. Dies zur organisatorischen Ebene.
Um diese erfolgreiche Arbeit gemeinsam fortsetzen zu können, ist allerdings auch die Verankerung sowohl von DRG als auch BDR in der radiologischen Community erforderlich. Um die Kenntnis über die jeweilig andere Organisation zu stärken ist ein weiterer Teil der Vereinbarung das Angebot für jedes Neumitglied für eine einjährige kostenfreie Mitgliedschaft im jeweils anderen Verein. Dies schließt den Bezug der jeweiligen Organzeitschriften „RöFo“ und „Die Radiologie“ mit ein.

Kostenfreie Schnuppermitgliedschaft für alle
Der BDR hat sich darüber hinaus entschieden, für alle Neumitglieder, die möglicherweise schon lange Mitglieder der DRG sind, ebenfalls das erste volle Mitgliedsjahr beitragsfrei zu stellen. Damit soll auch bereits jenseits der Weiterbildung und ggf. seit längerem auch in der Praxis tätigen Kolleginnen und Kollegen der Anreiz geschaffen werden den BDR kennenzulernen. Wir danken insbesondere dem Springer-Verlag, der allen Neumitgliedern die Zeitschrift des BDR im kostenfreien ersten Jahr sowohl elektronisch als auch gedruckt zur Verfügung stellen wird. 

In Kürze – Mitgliedschaft beantragen

  • Mitgliedschaft online beantragen – Beitragsgruppe 24Neumitglied anklicken
  • Sie sind dann Mitglied des BDR,
  • sind Mitglied eines Landesverbandes – idR des Landesverbandes, in dem auch Ihre Arbeitsstätte liegt.
  • Sie erhalten monatlich Die Radiologie als Printversion per Post,
  • haben via der BDR-Webseite www.radiologenverband.de Zugriff auf das volle Springer-Archiv unserer Mitgliederzeitschrift,
  • erhalten monatlich den Newsletter Neues aus der Radiologie,
  • unregelmässig Infos aus Ihrem Landesverband von Ihrer/m Landesvorsitzende/n,
  • werden mindestens einmal zu einer Landesverbandssitzung eingeladen,
  • können als Delegierte/r Ihres Landesverbands berufen werden und die Arbeit des BDR auf der jährlichen Delegiertenversammlung in Berlin verfolgen und mitbestimmen.

Dies alles und noch einiges mehr bis Ende 2025 kostenfrei – ab 2026 wird diese Mitgliedschaft dann in eine reguläre Mitgliedschaft gewandelt – wenn Sie sie nicht gekündigt haben.
Wir hoffen, Sie bis dahin aber von der Notwendigkeit eines starken Berufsverbandes überzeugen zu können!

Wir freuen uns über die vertiefte Zusammenarbeit von BDR und DRG und hoffen sehr unsere gemeinsame Arbeit mit den eingeleiteten Angeboten auch bei unseren Mitgliedern beider Organisationen weiter verankern zu können.

Prof. Dr. med. Hermann Helmberger