Was bedeutet die Strategische Partnerschaft BDR-DRG ?
Dienstag, 23. Juli 2024
info 08-24
Auf dem diesjährigen Röntgenkongress fand die förmliche Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung über eine strategische Partnerschaft zwischen BDR und DRG statt, siehe R 06-24, S. 519. Im Laufe des vergangenen Jahres bereits vorbereitet, wurde der Text vorab sowohl von der Delegiertenversammlung des BDR als auch vom Vorstand der DRG gebilligt. Darin verschriftlichten beide Organisationen ihren Willen zur engen Abstimmung ihrer Tätigkeiten und gegenseitigen Information in allen berufspolitischen Fragen. Äußeren Ausdruck findet dies in der gegenseitigen Kooptierung eines Vorstandsmitgliedes der jeweiligen anderen Organisation in den eigenen Vorstand. Aktuell sind hierzu Prof. Antoch als Vorstandsmitglied der DRG in den Vorstand des BDR kooptiert und umgekehrt Prof. Helmberger in den Vorstand der DRG. Letztlich wird damit die insbesondere im vergangenen Jahr geübte und sehr erfolgreiche Praxis eines eng abgestimmten Handelns in berufspolitischen Fragen für die Radiologie institutionalisiert. Das geschaffene Vertrauen zwischen den Akteuren und die hieraus resultierende gemeinsame Arbeit haben u.a. im Rahmen des Prozesses zur Einführung der Kardio-CT als kassenärztliche Leistung und der Vorbereitung des Lungenkrebs-Screening-Programms Früchte für die Radiologie als Ganzes getragen. Dies zur organisatorischen Ebene. Kostenfreie Schnuppermitgliedschaft für alle In Kürze – Mitgliedschaft beantragen
Dies alles und noch einiges mehr bis Ende 2025 kostenfrei – ab 2026 wird diese Mitgliedschaft dann in eine reguläre Mitgliedschaft gewandelt – wenn Sie sie nicht gekündigt haben. Wir freuen uns über die vertiefte Zusammenarbeit von BDR und DRG und hoffen sehr unsere gemeinsame Arbeit mit den eingeleiteten Angeboten auch bei unseren Mitgliedern beider Organisationen weiter verankern zu können. Prof. Dr. med. Hermann Helmberger
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