EDITORIAL - Rechtsverordnung Hybrid-DRGs und Krisengipfel im BMG – Vorzeichen für die gesundheitspolitische Entwicklung 2024?
Montag, 15. Januar 2024
Info 01-24
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Die Hoffnungen aller waren deshalb auf den von Seiten des BMG medienwirksam angekündigten Krisengipfel des Ministers mit Vertretern der BÄK, der Haus- und Kinderärzte und Fachärzte (vertreten durch den SpiFA) gerichtet. Wer auf ein vertrauensvolles und erlösendes Signal des Ministers gewartet hatte, wurde bitter enttäuscht. Zum Pressetermin war der am Gipfelgespräch teilnehmende Vorsitzende des SpiFA nicht einmal geladen – vermutlich aus gutem Grund. Hatte der Minister doch einmal mehr gezeigt, an welcher untergeordneten Position die Fachärztinnen und Fachärzte angesiedelt sind. Den Hausärzten wurde die längst überfällige Entbudgetierung zugesagt, das gegebene Versprechen eingelöst. Dass aber nur in einer generellen Entbudgetierung der gesundheitspolitische Befreiungsschlag gelingt, erkennen die Hausärzte wie die Presse, die unisono von einer unnötigen Brüskierung der Fachärzteschaft spricht. All das ignoriert der Minister offenbar bewusst, obwohl die Fachärzteschaft gerade jetzt für eines seiner Lieblingsprojekte in 2024 – die vermehrte Ambulantisierung – dringend gebraucht wird. Ein Blick über den Kabinettstisch zu seinem Landwirtschafts-Ministerkollegen täte gut, der sich öffentlich für die Klientel einsetzt, dessen Zukunft er entscheidend mitbestimmt. Nahrung ist, wie auch Gesundheit, essentiell! Dies gilt auch für den stationären Sektor. Der Minister hat die Frage bisher nicht beantwortet, welche Krankenhäuser er mit seiner Reform modernisieren möchte, wenn egal unter welcher Trägerschaft stehend die Kliniken für 2023 mehrstellige Millionendefizite einfahren. Mit dem Unterschied, dass Bundesländer, Landkreise und Kommunen für ihre Kliniken und Krankenhäuser die Defizite aus Steuermitteln ausgleichen, während dies frei-gemeinnützig und privat geführten Häusern verwehrt bleibt. Eine Schieflage, die in einem aktuellen juristischen Gutachten der Universität Potsdam zur staatlichen Krankenhausfinanzierung erstmals aufgearbeitet und bzgl. ihrer Rechtmäßigkeit nach Krankenhausfinanzierungsgesetz, Grundgesetz und EU-Beihilferecht hinterfragt wird. Gesundheitsversorgung ist eine Grundaufgabe des Staates im Rahmen der Daseinsfürsorge. Der BDR wird das gesundheitspolitische Geschehen weiterhin kritisch begleiten, seinen Einfluss in den Gremien geltend machen und die Interessen der Radiologie auch 2024 vertreten. In diesem Sinne Ihnen allen und Ihren Familien ein gesundes und glückliches sowie für uns alle erfolgreiches Neues Jahr! Prof. Dr. Hermann Helmberger
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