BDR schließt bundesweiten Versorgungsvertrag für mpMRT der Prostata
Freitag, 23. Dezember 2022
Am 15.06.2022 hatte der Bewertungsausschuss beschlossen, dass die multiparametrische Magnetresonanztomographie (mp-MRT) der Prostata nicht als abrechnungsfähige Leistung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgebildet ist, sondern eine neue Methode gemäß § 135 Abs. 1 SGB V darstellt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dies mit Beschluss vom 22.09.2022 bestätigt. Es wird noch mindestens zwei Jahre dauern, bis die danach erforderliche Methodenbewertung zur Einführung dieser Behandlungsmethode in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen sein wird, obwohl der Nutzen für die Patienten aus unserer Sicht gut belegt ist.