EDITORIAL Radiologische Sacharbeit in Zeiten von Covid-19
Sonntag, 29. März 2020
Info 04-20

Liebe Mitglieder,

Hinweise zum fachlichen Umgang mit der Pandemie Situation in Ihrer Praxis und Kliniken haben wir im März bereits gegeben, viele Informationen finden Sie auch gebündelt auf der KBV-CoV 2-Seite (https://www.kbv.de/html/coronavirus.php), auf den Seiten von BÄK (www.bundesaerztekammer.de/) und RKI (https://www.rki.de/).

Zu den daraus resultierenden wirtschaftlichen Problemen hat  Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bereits angekündigt, dass die Folgen der Corona-Krise für Kliniken und Praxen abgefedert werden sollen, KVen und Kassen sollen Ausgleichszahlungen vornehmen. Der Gesetzentwurf hierzu liegt (zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Heftes) vor  – Sie finden ihn auf unserer Webseite.

Zum Ausmaß der „Krise“  gibt es derzeit nur Prognosen von Virologen und Epidemiologen, leider weiß man nicht, ob diese Zahlen die Realität abbilden. „Es wird schlimmer, bevor es besser wird", so ein Mathematiker, der vor dem exponentiellen Wachstum warnt. Ein Virus arbeite wie ein Uhrwerk – das stoische Warten auf den einen Impfstoff hilft der Bevölkerung nicht. Interventionen sind erforderlich, um in den berechenbaren Verlauf einzuwirken. Eine beruhigende Vorstellung – aus dem Home Office heraus.

Währenddessen entwickelt sich aber vor Ort, bei Ihnen in Kliniken und Praxen, eine Situation, mit der noch vor vier Wochen niemand gerechnet hat. Die Absage und Verschiebung bereits geplanter Behandlungen und Operationen, um Kapazitäten für Diagnostik und Abklärung von Infizierten zu schaffen, verändert schon jetzt Ihren Arbeitsalltag in Klinik und Praxis. Wie wird es, wenn die berechnete Zahl der Erkrankten Realität wird? Pläne für die Errichtung von Notfall-Krankhäuser überschlagen sich – Wuhan hat vor Wochen mit seinem Krankenhaus das Exempel statuiert.

Die KBV informiert darüber, dass alle ärztlichen Leistungen, die aufgrund des klinischen Verdachts auf eine Infektion oder einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erforderlich sind, seit dem 01.02.2020 in voller Höhe extrabudgetär bezahlt werden. Wichtig für die Abrechnung ist, dass alle diese Fälle mit der Ziffer 88240 gekennzeichnet werden. Dies gilt auch, wenn der Patient durch die Terminservicestelle (Patientenservice 116117) vermittelt wurde.

Die ICD-Verschlüsselung für die COVID-19 lautet: U07.1 COVID-19. Wichtig bei der Angabe des Schlüssels ist die differenzierte Verwendung des Zusatzkennzeichens für die Diagnosesicherheit (https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_Coronavirus_Kodieren.pdf).

Doch: Schutzausrüstungen sind in vielen Praxen schon knapp. Das Bundesministerium für Gesundheit beschafft schnellstmöglich zentral Schutzausrüstungen für Arztpraxen, Krankenhäuser sowie für Behörden. Sobald das notwendige Material zur Verfügung steht, sollen die KVen  die Verteilung der Produkte in ihren Regionen an die niedergelassenen Ärzte übernehmen (vermutlich 25.03.2020). 

Parallel dazu erledigt der BDR selbstverständlich die normale Sacharbeit – verschobene Termine sind ja nicht aufgehoben, der abgesagte Termin mit der KBV zur Besprechung der Abbildung und Vergütung neuer Leistungen, die Fertigstellung der GOÄ, müssen weiter vorangetrieben werden.

Die Rahmenbedingungen, die für die Arbeit des BDR 2020 in der Delegiertenversammlung festgelegt wurden, finden Sie in dieser Ausgabe.

Die Krise belegt eindrücklich: Radiologie, aber auch Labormedizin und Pathologie sind Grundversorger - Wegducken gilt nicht !

Wir sind für Sie da – bleiben Sie gesund!

Sabine Lingelbach

Berlin

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