EDITORIAL Patients first!
Donnerstag, 02. Februar 2017
Info 02-17

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Beste für unsere Patienten, das Beste für unsere Teams und damit auch das Beste für die Radiologie. Und immer in dieser Reihenfolge - Patients first!

Radiologen waren immer Vorreiter in der Entwicklung von Qualitätssicherung. Nicht im Sinne vorauseilenden Gehorsams gegenüber wütender Bürokratie, sondern aus Selbstverständnis.

Die diagnostische Qualität ist die Grundvoraussetzung unserer Bilder und damit auch die Grundlage unserer Profession als eigenständiges Fachgebiet. Das Einfache, Banale oder Veraltete kann am Ende jeder, es nützt kaum oder nicht ausreichend. In einem System mit Abrechnung über einen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) sind auch Qualitätsstandards erforderlich. Nicht nur um Vergleichbarkeit von Leistungen herzustellen, sondern vor allem auch für unsere Patienten und deren kontinuierlicher Versorgung.

Aktuell ist die ausgesetzte Qualitätssicherungsrichtlinie MRT beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) auf der Agenda.  Damit hat das politische Ringen begonnen. Wer definiert Qualität, wer ist Herr des Verfahrens und organisiert die notwendigen Prüfungen?  Hier, wie offensichtlich überall auf KBV-Ebene, gibt es den starken Willen der Selbstverwaltung,  uns die Dinge zu entziehen und sie übergeordnet zu planen. Weg von Selbstverwaltung, hin zur Staatsmedizin – einem System von Kontrolle und Fremdbestimmung. Dies konnte für die Neufassung der MRT Q-Richtlinie zunächst abgewendet werden.

Die Normen werden zurzeit in Fachgremien erarbeitet. Dort werden die ausgedehnten Entwicklungen auf dem MRT Gebiet der letzten 20 Jahre (so alt ist die jetzige Q Richtlinie) bewertet und eingepflegt. Dabei ist genau zu beachten, ob es um Entwicklungen bekannter Leistungen geht,  oder um neue Leistungen, die zunächst einen Weg in den EBM finden müssen.  Verschiedene Baustellen, unterschiedliche Gremien  mit demselben Ziel, den Patienten bestmögliche, aktuelle Diagnostik zur Verfügung stellen zu können. Ziel ist ein guter Kompromiss zwischen Machbaren und Notwendigen zu finden. Das Sozialversicherungssystem ist bekanntlich nicht unendlich, der EBM nicht grenzenlos. Es geht weniger um absolute Detailverliebtheit, als um die Standards der häufigen Leistungen unter Achtung der Therapiefreiheit der Untersucher und Behandler. Etwas Vision ist auch von Nöten, die neue Richtlinie auf Basis des heute gesicherten Fortschrittes  muss sich erst in der Zukunft bewähren.  Letztlich muss das Ergebnis den Patienten  flächendeckend erreichen und in den KVen operativ handelbar bleiben. Der Berufsverband sitzt mit am Tisch.

Nur wenn es uns gelingt, die Qualität hoch zu halten und gleichzeitig die dafür nötigen Mittel einzufordern bleiben wir erfolgreich.

Eins ist dabei schon heute sicher, mehr Qualität bringt uns mehr Freude am Beruf. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein qualitätsvolles 2017.