EDITORIAL D. Wujciak Am Gelde hängt alles …
Freitag, 01. April 2016
Info 04-16

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

…. zum radiologischen Geldtopf drängt alles auf den aktuellen Spielfeldern EBM, GOÄ, indirekt WBO und fachärztliche Grundversorgung.

Der BDR hat der KBV einen komplett neuen, KV-System konformen und plausiblen Abrechnungskatalog vorgelegt. Er dokumentiert eine betriebswirtschaftlich eklatante radiologische Unterbewertung, hauptsächlich durch den Heckenschnitt der Umbewertung in 2011  (-30%), welcher die Radiologie überproportional traf, da bei ihr kein Wildwuchs in der Mengendarstellung vorlag. Insofern ist bei korrekter (!) Anwendung der EBM-Systematik eine Höherbewertung radiologischer Leistungen im System nicht zu umgehen.

Die GOÄ-Reform gestaltet sich komplex, da die BÄK sich nicht dem politischen Zwang entziehen kann, in der Gebührenordnung eine Übereinstimmung mit den Gebührenzahlern (PKV und Beihilfe) zu erzielen. Seit 2007 liegt ein Legendierungsvorschlag des BDR der BÄK vor. Aktuell wurden unsere neuen Bewertungsvorschläge nach professioneller, betriebswirtschaftlicher Überarbeitung  zeitgerecht vorgelegt. Der Verhandlungsführer der BÄK versicherte mehrfach, dass keine Fachgruppe ein Minus, wie auch immer gerechnet, zu erwarten hat. Was für eine Weiterentwicklung. Zum Redaktionsschluss erreichte uns die Nachricht, dass die aktuelle GOÄ Version seitens der BÄK geplatzt ist.

Durch die neue Musterweiterbildung werden Weichen zur Leistungserbringung gestellt. Der ursprüngliche Vier-Stufen-WBO-Entwurf der BÄK, welchen die Radiologie systemkonform bedient hatte, ist von den Länder-Kammern kassiert worden. Nach dem Ärztetag im Mai geht es mit einem nur noch zweistufigen Modell von vorn los. Es ist leicht vorherzusehen, wie schwierig es für die Radiologen wird, die Kernkompetenzen des Fachgebietes abzugrenzen. Die DRG hat eine Weiterbildungsarbeitsgruppe unter Mitwirkung von drei BDR- Vertretern gegründet und sieht dem Projekt mit grimmiger Erwartung entgegen.

Abschließend noch ein Wort zur sogenannten „fachärztlichen Grundversorgung“.

Hier haben wir den Verdacht, dass es sich nicht um eine Versorgungsweiterentwicklung, sondern um eine ideologisch intendierte  „Geldumverteilung“ handelt. Anders ist die offene Diskriminierung der Radiologen, bei der alle Arztgruppen, die an einem „Grundversorgungsfall“ arbeiten „Grundversorger“ sind, außer den Radiologen, kaum zu erklären.

Wir verhandeln für Sie weiter....

Ihr

Detlef Wujciak