BDR Newsletter - Ärztetag beschließt GOÄneu
Freitag, 30. Mai 2025
Gemeinsames Statement von BDR und DRG

der 129. Deutsche Ärztetag hat am 29. Mai die GOÄneu mit einem überraschend klaren Votum (212 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen) beschlossen. Dieses zweifellos ernüchternde Abstimmungsergebnis spiegelt die vielfältigen kritischen und ablehnenden Stimmen in weiten Teilen der Ärzteschaft nicht wider. Im Vorfeld des Deutschen Ärztetages (DÄT) hatte sich auf Initiative von BDR und DRG ein breites Bündnis von 54 Organisationen mit sachlich gut begründeten Argumenten an die Bundesärztekammer (BÄK) und die Abgeordneten des DÄT gewandt und weitere Gespräche vor der Beschlussfassung gefordert. Unsere kritischen Positionen zur GOÄneu sind auch nach dem DÄT-Votum nicht vom Tisch. Vielmehr werden wir in den kommenden Tagen und Wochen unsere Anstrengungen auf den unterschiedlichsten Ebenen verstärken.

Weiterer Prozess - Jetzt ist die Politik am Zug, das ist auch eine Chance

Am Ende kann die GOÄneu erst dann wirksam werden, wenn sie durch eine Rechtsverordnung des BMG und mit Zustimmung des Bundesrates auch “Gesetzeskraft” entfaltet. Deshalb wird es jetzt vor allem darauf ankommen, den weiteren politischen Prozess eng zu begleiten und unsere Positionen in direkten Gesprächen zu verdeutlichen. In ihrer Eröffnungsrede beim DÄT in Leipzig hatte Bundesgesundheitsministerin Warken zuletzt betont, dass sie "einen nachvollziehbaren und durchkalkulierten GOÄ-Vorschlag” erwarte. Dass genau diese Voraussetzung fehlt, ist und bleibt die Grundlage unserer Kritik. Zugleich nehmen wir den Präsidenten der BÄK, Dr. Klaus Reinhard, beim Wort, der sich in Leipzig ausdrücklich zur Fortführung der Gespräche bekannt hat.

Weitere Gespräche: Wir werden unseren Positionen weiter Gehör verschaffen

In allen weiteren Gesprächen werden wir deutlich machen, dass die Folgen des jetzt gefassten DÄT-Beschlusses weitreichend sein werden. Sie berühren die Versorgungssicherheit und die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten wie auch zukünftige Innovationen in der Medizintechnik.
• Die flächendeckende Bildgebung ist essenziell für eine zeitnahe und präzise Diagnostik. Die massiven Abwertungen führen zur Existenzgefährdung oder gar Schließung inhabergeführter Praxen.
• Universitätskliniken und spezialisierte Zentren sind auf flexible Abrechnungsoptionen angewiesen, um komplexe Fälle angemessen abzubilden. Kommt die GOÄneu zur Anwendung, steht eine strukturelle finanzielle Unterdeckung ebenso zu befürchten wie der Verlust von Exzellenz und Innovationsführerschaft in der Hochleistungsmedizin.
• Nicht zuletzt ist die Radiologie ein zentraler Innovationstreiber – sowohl medizinisch als auch ökonomisch. Investitionen in neue Geräte, KI-Anwendungen und digitale Infrastruktur erfordern aber stabile Erlöse. Die GOÄneu wird die notwendigen Entwicklungen ausbremsen.

Bei aller nachvollziehbaren Enttäuschung über die Abstimmung beim DÄT – es gibt keinen Grund, jetzt aufzugeben. Zu viel steht auf dem Spiel. Über unser Vorgehen und die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren.

Mit kollegialen Grüßen
Prof. Dr. Christiane Kuhl, Prof. Dr. Hermann Helmberger