Editorial Wie die Radiologie in der sogenannten Selbstverwaltung verwaltet wird
Info 10-19
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unser Fachgebiet hat in den letzten Wochen mit verschiedenen Themen eine ungewohnte und ungewollte Aufmerksamkeit in den Medien erzielt.
Zunächst die Geschichte der Radiologen, die sich durch vermehrte Kontrastmittelgaben an ihre Patienten bereichern, medial mit großem Aufwand behauptet und nach sachlich-fachlicher Feststellung aller Beteiligten, dass sie nicht zutreffen, nur unvollständig und am Rande wieder eingesammelt.
Das nächste Thema waren die „Radio-Leaks“ welche in ihrer Darstellung durch die Journaille nahelegten, dass die Radiologen (wer auch sonst) verantwortungslos mit den Patientenbildern umgehen und sie dadurch ins Netz gelangt seien. Dass das sogenannte Leck gar nicht die Radiologen, sondern andere Fachrichtungen betraf, wurde großzügig übersehen , ebenso dieTatsache, dass es sich letztendlich um ein hardware- bzw. softwaretechnisches Problem, welches primär bei den Herstellern und Anbietern liegt, handelt, wurde nicht weiter ausgeführt.
Inwieweit die behaupteten hohen Zahlen von Patientenbildern überhaupt real ins Netz gelangt sind, oder ob es sich um die Feststellung einer Möglichkeit bei entsprechend kriminell motivierten hohem Aufwand bei der Datenerlangung handelt, wurde ebenfalls nicht weiter differenziert.
Wir müssen uns fragen, wieso derartig negativ intendierte Berichte über unsere Fachgruppe dermaßen öffentlichkeitswirksam sein können.
In der radiologisch-medizinischen Versorgung sind nach allem Kenntnisstand die Patienten außerordentlich zufrieden mit ihren Ärzten. In ihrer Betrachtung der Fachrichtung in den Medien und in ihrem Verhalten als Wähler jedoch wird unser Öffentlichkeitsbild von „reichgeglaubten Radiologen“ dominiert, welches letztendlich geeignet ist, uns allerhand zuzutrauen.
Dies führt zum leidigen Thema der Vergütung.
Die Politik hat der KVB auferlegt, in der EBM-Reform die Sprechmedizin zu fördern und die sog. technische Medizin in ihren Vergütungsstrukturen zu überprüfen, anzupassen und letztendlich die Vergütung abzusenken. Dahinter dürfte der Gedanke stecken, dass sich der Patient in seiner Eigenschaft als Wähler mit Gesprächen besser aufgehoben fühlt als mit objektiven, lebensverlängernden und symptomerklärenden radiologischen Diagnosen. Dies führte dazu, dass die KBV in einer sog.“kleinen EBM-Reform“, die mit dem Attribut technisch semantisch herabgesetzten Fachrichtungen, insbesondere Radiologie, wie auch immer in erheblichem Maße in der Vergütungsberechnung herabgesetzt hat. Andere Fachrichtungen, die in der Mehrzahl in der Vergangenheit aus betriebswirtschaftlicher Sicht Plausibilitätszeitüberziehungen um teilweise mehr als 100 Prozent vergütet bekamen, gehen mit einem, wenn auch kleinem, Plus aus dieser Reform hervor.
Unsere Protestnote finden Sie auf Seite??.Hier scheinen KBV und Kassen eine in der Vergangenheit betriebswirtschaftlich hochgradig implausible Vergütung einiger Fachgruppen auffällig leise über technische Kunstgriffe zu bereinigen, ohne dass eine Diskussion darüber geführt wird, ob hier nicht in der Vergangenheit eine Fehlvergütung zu Lasten der Versicherten stattgefunden hat. Für die Radiologie besteht zurzeit das Problem, dass auf Grund von uns als unterrepräsentativ vermuteter Destatisstichproben die Kosten im radiologischen Vergütungsmodell inadäquat herabgesetzt werden. Andererseits wird nur eine auffällig geringe Anhebung der Lohnkosten der letzten Jahre eingepreist. Gleichzeitig wird bei den Radiologen eine minimal erhöhte Plausibilität von 115 Prozent um 15 Prozent herabgesetzt. Es besteht Klärungsbedarf, wir sind in der Diskussion mit der KBV.
Derzeit scheint zusätzlich ein auffälliges Ungleichgewicht in der Betrachtung der sog. technischen Fächer und der in der Vergangenheit hoch plausiblen Fächer zu bestehen, bei denen letztere zumindest zur Zeit nicht einer Kostenanpassung und realen Plausibilitätsanpassung unterzogen werden, denn sonst könnte es dort nicht zu einem Vergütungszuwachs kommen.
Gleichzeitig sind wir derzeit in der GOÄ-Sacharbeit mit der BÄK befasst, die sehr konstruktiv ist, sie bezieht betriebswirtschaftliche Betrachtungen mit ein. Unsere Erfahrung mit anderen Fachgruppen, z. B. in der Sonographie, sind eher ernüchternd. Andere Fachgruppen kämpfen, unter Missachtung betriebswirtschaftlicher u. Politischer Rahmenbedingungen blindlings um die höchste Individualvergütung ihrer Ziffern.
Letztendlich ereilte uns noch die Meldung über Kollegen, die unter Verstoß gegen das geltende Strahlenschutzrecht sog.Vorsorgeleistungen anbieten. Hierzu hatten wir mehrfach eindeutig Stellung bezogen, Ihnen entsprechende Informationen im RADIOLOGEN und anderweitige Stellungnahmen abgegeben.
Insofern das vom BfS geschilderte Verhalten zutrifft, bewegen sie sich außerhalb des BDR-Konsens.
Sie sehen also, es ist viel zu tun und der BDR arbeitet an seiner Kapazitätsgrenze um die Probleme zu lösen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Ihr
Dr. Detlef Wujciak